Liebe Tangstedterinnen und Tangstedter, liebe Eltern und Kinder,
bereits die vorherige Bundesregierung hat das Ganztagsförderungsgesetz beschlossen. Es sieht einen Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung von Grundschulkindern vor.
In Tangstedt wird die Nachmittags-Betreuung der Schulkinder bereits seit vielen Jahren durch die „Neue Betreute Grundschule“, also durch unser Schulkinderhaus angeboten. Mit der stufenweisen Einführung des Rechtsanspruches auf die ganztägige Betreuung ab dem Schuljahr 2026/27 für die Erstklässler und ab dann für alle folgenden neuen Jahrgänge, ändern sich jedoch einige Dinge für Eltern, Kinder, den Träger des Schulkinderhauses (also für die Gemeinde) und ggf. auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Elternbeiträge werden sinken
Die vielleicht wichtigste Änderung betrifft die Finanzierung der Nachmittagsbetreuung. So wird das Land Schleswig-Holstein Investitionen für die Nachmittagsbetreuung zu 85 % und den Betrieb zu 75 % fördern. Den Rest bringen die Kommunen und die Eltern auf. Dabei werden die Elternbeiträge voraussichtlich landeseinheitlich auf maximal 135 EUR (in Tangstedt heute zwischen 169 und 316 EUR) pro Monat und Kind festgelegt werden, zusätzlich wird es eine Sozialstaffel und eine Geschwisterermäßigung geben. Die Eltern werden also nach derzeitiger Planung des Landes z.T. erheblich entlastet werden. Und das übrigens unabhängig von den tatsächlichen Kosten bei uns in der Gemeinde. Und weiterhin gilt: Kosten der Kinderbetreuung sind steuerlich absetzbar.
Erweiterung des Schulkinderhauses
Das bisherige Schulkinderhaus ist seit Jahren überbelegt. Es war ursprünglich für maximal 120 Kinder ausgelegt. Die Realität sind dagegen mehr als 160 Anmeldungen. Mit dem Beschluss der Gemeindevertretung (GV) vom 06. Dezember 2024 wird eine Betreuung von bis zu 150 Kindern vorgesehen. Für das Jahr 2025/2026 wird mit rund 200 Anmeldungen gerechnet. Mit der Einführung des Rechtsanspruches auf Nachmittagsbetreuung und bei Realisierung der geplanten Neubaugebiete in Tangstedt (u.a. Lindenallee, Kuhteichwiese) wird der Platzbedarf voraussichtlich weiter steigen. Diese Rahmenbedingungen machen eine Erweiterung unverzichtbar.
Planungsschritte und politische Beschlüsse
Umfangreiche Prüfungen, Machbarkeitsstudien und ein städtebauliches Strukturkonzept sind erstellt worden. Ein einstimmiger Beschluss der Gemeindevertretung am 06. Dezember 2023 zum individuellen Bauen im Bestand, führte zur Beauftragung eines Planungsbüros und die Baukostenschätzung wurde in die Haushaltsplanung 2024/2025 übernommen. Die Mitglieder aller Fraktionen im „Sonderausschuss Schulneubau“ sprachen sich in mehreren Beschlussempfehlungen in den Jahren 2024 und 2025 für das weitere Vorgehen aus, dass sich nunmehr in der Umsetzung befindet.
In Workshops mit den Architekten, Bauamt, pädagogischen Fachkräften, Politik, Eltern und Kindern wurden konkrete Planungsanforderungen definiert. Der daraus entstandene Vorentwurf inklusive Baukostenschätzung wurde einstimmig (19 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen) in der GV am 19. März 2025 beschlossen. Infolgedessen erteilte die GV mit Beschluss vom 21. Mai 2025 den Auftrag zur Entwurfsplanung, die Voraussetzung für einen Förderantrag (85 %) ist. Dabei wurde auch beschlossen, die Kosten verschiedener Ausführungsvarianten zu prüfen. Dabei ergaben sich z.B. zu erwartende Mehrkosten bei einer Hybridbauweise aus Stahlbeton und Holz in Höhe von 6,0 % und bei einer Modulbauweise aufgrund der erforderlichen individuellen Anpassungen an vorhandene Gebäude und Flächen in Höhe von 8,4 %. Diese Alternativen wurden daher mehrheitlich verworfen.
Mit diesen Beschlüssen werden die Planungen und die Ausschreibungen nun auf den Weg gebracht und wir erwarten den Baubeginn im Laufe des nächsten Jahres.
Architektur und Funktionalität
Die gewählte Individualbauweise berücksichtigt den realen Bedarf und bindet die örtlichen Gegebenheiten optimal ein. Ein zentraler Eingangsbereich für beide Gebäudeteile, ausgestattet mit barrierefreiem Fahrstuhl, schafft einen zusätzlichen, integrierten Funktionsraum. Vorteile der Variante:
- Bedarfsgerechte Raumaufteilung für Betreuung, Mensa und pädagogische Angebote
- Erweiterungsmöglichkeit für Mensa und Multifunktionsräume zu späterem Zeitpunkt
- kostensparend und reibungslos Nachhaltige Integration energetischer und pädagogischer Anforderungen
Ausblick und Bedeutung
Mit dem beschlossenen Erweiterungsbau kann die gesetzliche Nachmittagsbetreuung dauerhaft und angemessen für alle Tangstedter Kinder gewährleistet werden. Angesichts der schwierigen Haushaltslage ist mittelfristig kein weiterer Schulumbau zu erwarten. Deshalb kann zukünftig das Schulkinderhaus zentrale Funktionen übernehmen, die über das reine Betreuungsangebot hinausgehen können.
Mit diesem Schritt sichert die Gemeinde die Zukunftsfähigkeit unserer Grundschule und schafft Räume, in denen Kinder lernen, spielen und Gemeinschaft erleben können.
Maren Zimmermann
Vorsitzende Finanzausschuss
Marcus Bönning
Vorsitzender Zentralausschuss
Stefan Mauel
Vorsitzender Sonderausschuss Schulneubau


