Ihre SPD-Fraktion in der Gemeindevertretung
Aufgabengebiet:
Die Gemeindevertretung trifft die ihr nach §§ 27 und 28 GO zugewiesenen Entscheidungen, soweit sie diese nicht auf die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister oder auf die ständigen Ausschüsse übertragen hat.
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