Ihre SPD-Fraktion in der Gemeindevertretung

 Aufgabengebiet: 

Die Gemeindevertretung trifft die ihr nach §§ 27 und 28 GO zugewiesenen Entscheidungen, soweit sie diese nicht auf die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister oder auf die ständigen Ausschüsse übertragen hat.